Stand: 28. Dezember 2021
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Malerservice Zürich GmbH – nachfolgend “AGB” genannt – Regeln den Erwerb von Dienstleistungen für Werkleistungen, namentlich Maler-, Gipser-Arbeiten, dekorative Beschichtungen.
Rechtsgrundlagen & Geltungsbereich
Diese AGB und die aktuellen Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.
Ergänzend gilt das schweizerische Obligationenrecht (OR) und die technischen Normen des SIA sowie der Fachverbände.
Artikel 1 – Pflichten der Malerservice Zürich GmbH
Die Malerservice Zürich GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Malerservice Zürich GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
Artikel 2 – Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann, die einen Malerservice Zürich GmbH angemessenen Zuschlag verlangen.
Artikel 3 – Preise
Die Preise werden entweder Pauschal/pro m2 oder nach Stundenaufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.
Artikel 4 – Bezahlung / Zahlungskonditionen
Die Malerservice Zürich GmbH kann bis 50% des Gesamtbetrages nach Massgabe des Baufortschrittes als Akontozahlung in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere für Beträge ab 5’000.- CHF.
Die Schlussrechnung wird mit Ablieferung des Werkes fällig (OR-372).
Sämtliche Beträge können direkt in Bargeld an den Vorarbeiter oder per Rechnung beglichen werden.
Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 30 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.
Artikel 5 – Versicherung
Die Malerservice Zürich GmbH hat eine Maler-/Gipser Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5 Mio. Deckung oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Artikel 6 – Rücktritt des Auftraggebers
Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Ausführungstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet.
Artikel 7 – Rücktritt des Auftragnehmers
Die Malerservice Zürich GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ausführungstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
Artikel 8 – Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.
Abdeckungsarbeiten werden nach ermessen des Malervorarbeiters bestimmt. Weitere oder ergänzende Arbeiten bzw. Abdeckungen, auf Wunsch des Auftraggebers, werden separate in Rechnung gestellt.
Artikel 9 – Abnahme & Gewährleistung
Die Malerservice Zürich GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die Haftung der Malerservice Zürich GmbH beginnt mit der Beendigung der Arbeiten. Eine spätere gemeinsame Begehung / Abnahme hat auf den Fristablauf keine Auswirkung.
Mängel & Schäden infolge äusserer oder Einwirkung anderer werden abgegolten. Diese werden, nach Bedarf, nachgebessert jedoch separat in Rechnung gestellt.
Artikel 10 – Mängelrüge
Reklamationen sind sofort dem Vorarbeiter mitzuteilen oder die Malerservice Zürich GmbH schriftlich zu informieren. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.
Die Berufung auf Mängel berechtigt den Auftraggeber zu keinem Rückbehalt, der über 20% der Rechnungssumme liegt.
Artikel 11 – Datenschutz
Daten, die der Malerservice Zürich GmbH zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG-Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
Artikel 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Das zuständige Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüchen gilt das Bezirksgericht Zürich. Die Malerservice Zürich GmbH hat jedoch das Recht, gegen den Auftraggeber auch am Ort der gelegenen Sache oder am Sitz/Wohnsitz des Bauherrn vorzugehen.
Malerservice Zürich GmbH
Birmensdorferstrasse 421
8055 Zürich